Karpfen Verordnung

Karpfen Vorschriften 2019

Nachfolgend finden Sie die Karpfen Vorschriften, die für das Verbandsjahr 2019 gelten:

  1. Es ist zwingend notwendig, eine ausgehärtete Matte bereit zu haben
  2. Ein Maximum von 1 kg. futter pro Person pro Tag. Wir empfehlen kein Futter zu verwenden. Es sinkt sofort in die Schlammschicht und ist eigentlich nutzlos. Die Art des Futters darf man selbst bestimmen. Jedoch:
  3. Kartoffelprodukte sind NICHT erlaubt
  4. Ein Zelt darf nicht aufgestellt werden. Ein Fischerschirm ist erlaubt
  5. Ein fester Zeltboden ist nicht erlaubt
  6. Die Verwendung eines Keschers ist zwingend vorgeschrieben und muss für den sofortigen Einsatz bereit sein
  7. Ein Radio darf benutzt werden, solange das Volumen für die anderen Fischer nicht unbequem ist. Dies gilt auch für Mobiltelefone und dergleichen.
  8. Im Laichgebiet darf nicht gefischt werden
  9. Die Platzierung der Angelrute sollte wie folgt erfolgen
    • Sie dürfen nicht über die Hälfte des Teiches angeln. Um festzustellen, ob dies der Fall ist oder nicht, blickt man von der Angelrute geradeaus auf die andere Seite
    • Wir empfehlen Ihnen, sich bei die Ankunft umzusehen und Sich zu informieren, wie die bereits anwehsenden Angler mit ihre Angelrute liegen und ihre eigene Wünsche entsprechend anzupassen
  10. Es ist nicht erlaubt sich auf oder in dem Angelgewässer zu befinden, mit oder ohne Boot.
  11. Legen Sie gefangene Karpfer nicht in eine Aufbewahrungstasche oder Wagebeutel!
  12. Ein Lagerfeuer oder offenes Feuer ist verboten!
  13. Die Verwendung eines Markers ist erlaubt, sofern er unmittelbar nach der Fütterung eingebracht wird
  14. Die Verwendung von Angelblei ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen (single)
  15. Angler von HSV de Snoekbaars dürfen mit zwei Ruten (mit Haken) fischen. Nichtmitglieder mit einer Tages- oder Wochenkarte dürfen nur mit éine Rute fischen
  16. Fichen mit eine winkle picker Rute ist erlaubt
  17. Nachtangeln ist das ganze Jahr über nicht gestattet
  18. Der Gebrauch oder der Besitz von Alkohol auf dem Gelände des HSV de Snoekbaars ist verboten
  19. Anweisungen vom Teichmanager sollten berücksichtigt und auch sofort befolgt werden. Im Extremfall muss man den Standort verlassen. Der Teichmanager wird sich immer ausweisen können.
  20. Neben diesen Vorschriften gelten auch die nationale und kommunaln Vorschriften und Richtlinien


Wir wünschen allen Anglern einen guten Fang und viel Spaß beim Aufenthalt an unserem Fischteich!